Zu den zentralen Aufgaben des DVOTA gehört die laufende Weiterentwicklung der OTA-Standards.

Geltungsbereich der Mindeststandards

Die vorliegenden Mindeststandards sollen den Ausgangspunkt für die Entwicklung von Richtlinien für Arbeitsweisen der psychosozialen Arbeit mit gewaltausübenden Personen unter dem Arbeitsprinzip der Opferschutzorientierung in verschiedenen Kontexten von Gewalt im sozialen Nahraum und häuslicher Gewalt definieren.

2016 wurden in der Bundesarbeitsgemeinschaft Opferschutzorientierte Täterarbeit (BAG OTA) Standards für Opferschutzorientierte Täterarbeit im Fall von Gewalt von Männern gegen ihre Partnerinnen (mit ggf. mitbetroffenen Kindern) formuliert. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die ab 2021 den DVOTA aufbauten, waren bereits bei der Formulierung der ursprünglichen Standards beteiligt.

Der DVOTA übernimmt die Aufgabe, diese Standards kontinuierlich weiterzuentwickeln, sowie Standards auch für andere Konstellationen von Gewalt im sozialen Nahraum und häuslicher Gewalt zu formulieren, da der DVOTA Praxisprojekte vertritt, die sich mit Gewalt im sozialen Nahraum und häuslicher Gewalt in unterschiedlichen Konstellationen von gewaltausübenden und gewaltbetroffenen Personen beschäftigen.

Dabei sind differenzierte Zugänge notwendig, denn die Arbeitsweisen in einem Bereich müssen nicht mit den Arbeitsweisen in einem anderen Bereich übereinstimmen. Im Folgenden wird mit Bezugnahme auf die Standards der BAG-OTA, der deutschen Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. (BAG TäHG), auf die Istanbul-Konvention und auf die Guidelines for Standards des Europäischen Netzwerks Work With Perpetrators (WWP-EN) ein gemeinsamer Mindeststandard für alle Konstellationen von Gewalt im sozialen Nahraum und häuslicher Gewalt formuliert, aus dem zukünftig konstellations-spezifische Standards erarbeitet  werden sollen.

Allen diesen Quellen ist gemeinsam, dass sie sich vorwiegend oder ausschließlich mit Gewalt beschäftigen, die von Männern gegen Frauen und ggf. Kinder ausgeübt wird.